Am 01.08.2023 gab die britische Regierung bekannt, dass sie beabsichtigt, die verpflichtende Anwendung der UKCA-Kennzeichnung ab dem 01.01.2025 für 18 Produktgruppen auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Es dürfen somit weiterhin Produkte mit einer ausschließlichen CE-Kennzeichnung in Großbritannien auf den Markt gebracht werden. Diese Regelung würde England, Wales und Schottland betreffen.
Folgende 18 Produktgruppen wären von der Aussetzung betroffen:
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- Aerosole
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- Aufzüge
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- Druckgeräte
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- Einfache Druckbehälter
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- Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)
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- Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
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- Flaschen als Messbehältnis
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- Funkanlagen
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- Gasverbrauchseinrichtungen
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- Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
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- Lärmemissionen in die Umwelt
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- Maschinen
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- Messgeräte
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- Nichtselbsttätige Waagen
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- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
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- Pyrotechnische Gegenstände
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- Spielzeug
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- Sportboote
Solange die Aussetzung der Anwendungspflicht nicht rechtskräftig beschlossen ist, haben die bisherigen Übergangsfristen weiterhin Bestand.
Ausgenommen von dieser Regelung und somit weiter UKCA-Kennzeichnungspflichtig sollen bleiben:
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- Bauprodukte (Übergangsfrist: 30.06.2025)
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- Medizinprodukte (Übergangsfrist: 30.06.2030 bei MDR-/IVDR-Zulassung)
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- Ortsbewegliche Druckgeräte
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- Schienenfahrzeuge
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- Schiffsausrüstung
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- Seilbahnen
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- Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
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- Unbemannte Luftfahrtsysteme
Sobald es neue Informationen zur Verlängerung von Übergangsfristen beim UKCA gibt, informieren wir von CRC sie gerne darüber.
Quelle: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking (Abgerufen 01.08.2023)
Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt