Zum Inhalt springen

Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt

4. August 2023 durch
Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt
Martin Mölau

Am 01.08.2023 gab die britische Regierung bekannt, dass sie beabsichtigt, die verpflichtende Anwendung der UKCA-Kennzeichnung ab dem 01.01.2025 für 18 Produktgruppen auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Es dürfen somit weiterhin Produkte mit einer ausschließlichen CE-Kennzeichnung in Großbritannien auf den Markt gebracht werden. Diese Regelung würde England, Wales und Schottland betreffen.

Folgende 18 Produktgruppen wären von der Aussetzung betroffen:

      • Aerosole

      • Aufzüge

      • Druckgeräte

      • Einfache Druckbehälter

      • Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)

      • Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

      • Flaschen als Messbehältnis

      • Funkanlagen

      • Gasverbrauchseinrichtungen

      • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)

      • Lärmemissionen in die Umwelt

      • Maschinen

      • Messgeräte

      • Nichtselbsttätige Waagen

      • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

      • Pyrotechnische Gegenstände

      • Spielzeug

      • Sportboote

    Solange die Aussetzung der Anwendungspflicht nicht rechtskräftig beschlossen ist, haben die bisherigen Übergangsfristen weiterhin Bestand.

    Ausgenommen von dieser Regelung und somit weiter UKCA-Kennzeichnungspflichtig sollen bleiben:

        • Bauprodukte (Übergangsfrist: 30.06.2025)

        • Medizinprodukte (Übergangsfrist: 30.06.2030 bei MDR-/IVDR-Zulassung)

        • Ortsbewegliche Druckgeräte

        • Schienenfahrzeuge

        • Schiffsausrüstung

        • Seilbahnen

        • Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

        • Unbemannte Luftfahrtsysteme

      Sobald es neue Informationen zur Verlängerung von Übergangsfristen beim UKCA gibt, informieren wir von CRC sie gerne darüber.

      Quelle: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking (Abgerufen 01.08.2023)

      Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt
      Martin Mölau 4. August 2023
      Diesen Beitrag teilen
      Archiv