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Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt

22. Oktober 2024 durch
Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt
Kevin Aniol
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Am 01.08.2023 gab die britische Regierung bekannt, dass sie beabsichtigt, die verpflichtende Anwendung der UKCA-Kennzeichnung ab dem 01.01.2025 für 18 Produktgruppen auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Es dürfen somit weiterhin Produkte mit einer ausschließlichen CE-Kennzeichnung in Großbritannien auf den Markt gebracht werden. Diese Regelung würde England, Wales und Schottland betreffen.

Folgende 18 Produktgruppen wären von der Aussetzung betroffen:

    • Aerosole

    • Aufzüge

    • Druckgeräte

    • Einfache Druckbehälter

    • Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)

    • Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

    • Flaschen als Messbehältnis

    • Funkanlagen

    • Gasverbrauchseinrichtungen

    • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)

    • Lärmemissionen in die Umwelt

    • Maschinen

    • Messgeräte

    • Nichtselbsttätige Waagen

    • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

    • Pyrotechnische Gegenstände

    • Spielzeug

    • Sportboote

Solange die Aussetzung der Anwendungspflicht nicht rechtskräftig beschlossen ist, haben die bisherigen Übergangsfristen weiterhin Bestand.

Ausgenommen von dieser Regelung und somit weiter UKCA-Kennzeichnungspflichtig sollen bleiben:

    • Bauprodukte (Übergangsfrist: 30.06.2025)

    • Medizinprodukte (Übergangsfrist: 30.06.2030 bei MDR-/IVDR-Zulassung)

    • Ortsbewegliche Druckgeräte

    • Schienenfahrzeuge

    • Schiffsausrüstung

    • Seilbahnen

    • Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

    • Unbemannte Luftfahrtsysteme

Sobald es neue Informationen zur Verlängerung von Übergangsfristen beim UKCA gibt, informieren wir von CRC sie gerne darüber.

Wir freuen uns auf Ihre¯Kontaktaufnahme.

Verfasser dieses Blogartikels ist Martin Mölau (Maschinensicherheit)

Quelle: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking (Abgerufen 01.08.2023)

Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt
Kevin Aniol 22. Oktober 2024
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