Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen in der Europäischen Union. Diese Richtlinie legt nicht nur fest, welche Anforderungen Maschinen erfüllen müssen, sondern definiert auch den Begriff „Maschine“ präzise und einheitlich. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist eine Grundvoraussetzung für das sichere Inverkehrbringen und die Nutzung von Maschinen in der EU.
Was gilt als Maschine?
Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jede Vorrichtung als Maschine zu betrachten, die ein Antriebssystem enthält, das über die direkt eingesetzte menschliche oder tierische Kraft hinausgeht und in der sich mindestens ein Teil bewegen kann. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Art oder Anzahl der Bauteile jede Konstruktion als Maschine zählt, wenn sie ein Antriebssystem umfasst.
Beispiele für Maschinen nach der Richtlinie:
- Ein Förderband, das aus einem Gestell, einem Fördergurt und einem elektrischen Antrieb besteht.
- Eine Abfüllanlage, die aus einer Verkettung verschiedener Maschinen wie Depalettierern, Abfüllern und Förderbändern besteht.
- Eine verfahrenstechnische Anlage, die aus Druckbehältern und anderen Baugruppen besteht.
Diese Definition schließt sowohl einfache Maschinen als auch komplexe Maschinenanlagen ein und ist unabhängig davon, welche spezifischen Produkte oder Materialien durch diese Maschinen bearbeitet oder hergestellt werden.
Gesamtheiten von Maschinen
Die Maschinenrichtlinie erkennt auch Maschinen an, die aus mehreren, steuerungstechnisch verbundenen Einzelmaschinen oder unvollständigen Maschinen bestehen. In diesem Fall spricht man von einer „Gesamtheit von Maschinen“. Ausschlaggebend für die Einstufung als Gesamtheit ist, dass die Teile produktionstechnisch oder sicherheitstechnisch miteinander verknüpft sind und so zusammenarbeiten, dass ein einheitliches Funktionsergebnis erzielt wird.
Produktionstechnischer Zusammenhang: Maschinen arbeiten gemeinsam und werden durch eine zentrale Steuerung koordiniert, um ein bestimmtes Produkt herzustellen.
Sicherheitstechnischer Zusammenhang: Ein Vorgang an einer Stelle der Maschine kann eine Gefährdung an einer anderen Stelle verursachen. Alle Lebensphasen der Maschine – Einricht-, Wartungs- und Normalbetrieb – müssen sicherheitstechnisch bewertet werden, um sicherzustellen, dass die Gesamtheit von Maschinen gefahrlos betrieben werden kann.
Ergänzende Richtlinien zur Maschinenrichtlinie
Neben der Maschinenrichtlinie können weitere Richtlinien zur Anwendung kommen, wenn besondere Gefährdungen bestehen:
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU: Wenn druckführende Bauteile enthalten sind, müssen die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie erfüllt werden.
- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU: Diese Richtlinie gilt für Maschinen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden und stellt zusätzliche Anforderungen an den Explosionsschutz.
Diese ergänzenden Richtlinien sind nicht als Ersatz für die Maschinenrichtlinie zu betrachten, sondern gelten parallel, um spezifische Risiken abzudecken.
Bedeutung der Maschinenrichtlinie für die Sicherheit
Die Maschinenrichtlinie bildet die Grundlage für den Schutz der Benutzer und der Umwelt vor den Gefahren, die von Maschinen ausgehen können. Die Einhaltung der Richtlinie und der ergänzenden Richtlinien trägt zur Reduktion von Sicherheitsrisiken und zur Sicherstellung eines hohen Standards für die Produktsicherheit in der EU bei.
Fazit
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schafft klare Vorgaben für das Inverkehrbringen und den Betrieb von Maschinen in der Europäischen Union. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Maschinen und Gesamtheiten von Maschinen den Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus ist die Einhaltung zusätzlicher Richtlinien, wie der Druckgeräterichtlinie oder der ATEX-Richtlinie, erforderlich, wenn spezifische Gefährdungen vorliegen. Die sorgfältige Anwendung dieser Vorschriften ist entscheidend für die Sicherheit und den Schutz von Maschinenanwendern und der Umwelt.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Definitionen, Anforderungen und Anwendungsbereiche. Gesamtheit von Maschinen