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Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) veröffentlicht

6. Mai 2020 durch
Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) veröffentlicht
Kevin Aniol
Die Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV), ist am 20. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Tag darauf in Kraft getreten. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde die Grundlage für den Leistungsanspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen. Mit der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung und dem Leitfaden des Bundesinstituts für Arzneimittel werden nun weitere Bausteine gelegt, damit die App auf Rezepte zügig Bestandteil der Versorgung werden kann. Mit der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung und dem Leitfaden schaffen Bundesministerium für Gesundheit und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • eine klare Definition der an digitale Gesundheitsanwendungen zu stellenden Anforderungen insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit,
  • verlässliche Vorgaben für Methoden und Verfahren zum Nachweis positiver Versorgungseffekte,
  • die Voraussetzungen der Einrichtung eines funktionalen, nutzerfreundlichen und transparenten Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen sowie
  • ein unabhängiges, strukturiertes und verlässliches Prüfverfahrens, das die Einhaltung der Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen zu jederzeit gewährleistet
Quelle: BMG
Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) veröffentlicht
Kevin Aniol 6. Mai 2020
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