Die EN 60204-1:2006 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen) kann noch bis Oktober 2021 zur Konformitätsvermutung herangezogen werden. Diese Norm wird ersetzt durch EN 60204-1:2018, welche bereits im Herbst 2019 im Amtsblatt nach Niederspannungsrichtlinie und Anfang April 2020 im Amtsblatt nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet wurde.
Die Übergangsfrist für die Konformitätsvermutung nach Niederspannungsrichtlinie ist der 27.05.2021, nach Maschinenrichtlinie der 02.10.2021. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Konformitätsvermutung nur noch nach der EN 60204-1:2018 zulässig.
Den Beschluss vom 01.04.2020 können Sie im EU-Amtsblatt einsehen.
EN 60204-1:2006 Ende der Konformitätsvermutung zum Oktober 2021