Das Inverkehrbringen von Maschinen in der Europäischen Union wird von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (im Folgenden MRL genannt) geregelt. In Artikel 2 a der Richtlinie wird aufgeführt wie eine Maschine definiert ist und ob die MRL überhaupt anwendbar ist.
Oftmals ist jedoch die Kategorisierung eines Gerätes in vollständige Maschine, unvollständige Maschine oder keine Maschine nach MRL nicht sofort eindeutig. Die folgende Übersicht fasst die Kriterien einer Maschine bzw. einer unvollständigen Maschine zusammen und gibt eine Hilfestellung für eine schnelle erste Einordnung in vollständige, unvollständige oder keine Maschine.
Weitere Informationen zum Unterschied von vollständigen und unvollständigen Maschinen finden Sie¯hier.
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Quellen:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel 2 Begriffsbestimmungen¯
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Auflage 2.2 Oktober 2019
Ist meine Maschine eine Maschine?