- Die Liste der Hoch-Risiko-Maschinen wurde um Maschinen und Software erweitert, in die KI-Systeme eingebettet sind, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.
- Definitionen, wie Maschine und unvollständige Maschine wurden präzisiert.
- Zulassung digitaler Formate für die Dokumentation von kleinen und mittleren Unternehmen.
28. Juni 2021
durch
Kevin Aniol
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) soll durch eine Verordnung abgelöst werden. Diese Wandlung ist Teil des Arbeitsprogramms 2020 der Europäischen Kommission mit dem Thema: "Ein Europa, dass fit ist für das das digitale Zeitalter". Während einer Evaluierung der Richtlinie bestätigten alle interessierten Parteien die Relevanz der Richtlinie, sahen aber auch die Notwendigkeit zur Verbesserung, Vereinfachung und Anpassung der Maschinenrichtlinie an die Bedürfnisse des Marktes.
Hierzu erstellte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verordnung, welcher seit dem 22.04.2021 zur Verfügung steht. In diesem Vorschlag werden zunächst einige Probleme genannt, die aufgrund der Evaluierung aufgefallen sind. Im Anschluss wurde ein Entwurf erstellt wie die Verordnung aussehen könnte. Insbesondere wurden folgende Aspekte angepasst:
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Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird zur Maschinenverordnung