Zum Inhalt springen

Rücknahmepflicht von Elektrogeräten durch Maschinenhersteller

21. Oktober 2022 durch
Rücknahmepflicht von Elektrogeräten durch Maschinenhersteller
Kevin Aniol

Durch die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz in 2022 stellt sich für Maschinenhersteller die Frage, ob sie einzelne Komponenten, wie z. B. Computersysteme, kostenlos zum Zweck der Entsorgung zurücknehmen müssen.

Dies kann umgangen werden, da es im Gesetz unter §2 Abs. 2 Ausnahmen gibt. Wenn z. B. dieses Computersystem zwingender und dafür konzipierter Bestandteil der gesamten Maschine ist, dann braucht der Hersteller diesen nicht kostenlos zurücknehmen. In der Betriebsanweisung sollte im Abschnitt der Zweckbestimmung beschrieben sein, dass alle Komponenten der Maschine nicht zweckentfremdet genutzt werden dürfen. 

Haben Sie Fragen oder Interesse an diesem Thema? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Verfasser dieses Blogartikels ist Martin Mölau (Team Maschinensicherheit).

Rücknahmepflicht von Elektrogeräten durch Maschinenhersteller
Kevin Aniol 21. Oktober 2022
Diesen Beitrag teilen
Stichwörter
Archiv