Wie funktioniert die EG-Konformitätserklärung?
- Prüfung anzuwendender Richtlinien
- Prüfung der Richtlinien zur Erfüllung der Vorgaben
- Prüfung, ob weitere nationale Anforderungen zu erfüllen sind
- Durchführung einer Normenrecherche
- Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
- Durchführung und Dokumentation entsprechender Prüfungen
- Erstellung technischer Unterlagen (Betriebsanleitung, Schaltpläne, Übersichtszeichnungen, etc.)
- Erstellung der Konformitätserklärung
- Anbringen des Typenschildes und CE-Zeichens
- Marktbeobachtung (passieren Unfälle mit eigenem oder ähnlichem Produkt?)
Welche Unterlagen müssen nach Maschinenrichtlinie erstellt werden?
Vollständige Maschine | unvollständige Maschine |
Betriebsanleitung | Montageanleitung |
EG-Konformitätserklärung | Einbauerklärung |
Übersichtszeichnungen, Schaltpläne, etc. | Übersichtszeichnungen, Schaltpläne, etc. |
Vollständige Detailzeichnung der Maschine + ggf. Berechnungen, Versuchsergebnisse, Bescheinigungen, etc. | Vollständige Detailzeichnung der Maschine + ggf. Berechnungen, Versuchsergebnisse, Bescheinigungen, etc. |
Unterlagen bzgl. Risikobeurteilung | Unterlagen bzgl. Risikobeurteilung |
Was muss der Hersteller an den Betreiber ausliefern?
Vollständige Maschine | unvollständige Maschine |
Betriebsanleitung in zulässiger Amtssprache des Landes | Montageanleitung in zulässiger Amtssprache des Landes |
Jegliche Form von Plänen für die sichere Durchführung von Arbeiten an und in der Maschine | Jegliche Form von Plänen für die sichere Durchführung von Arbeiten an und in der Maschine |
Pläne/Informationen zur Sicherheitstechnik, um Sicherheitsfunktionen klar verstehen zu können | Pläne/Informationen zur Sicherheitstechnik um Sicherheitsfunktionen klar verstehen zu können |
CE-Kennzeichung