Zum Inhalt springen

CE-Kennzeichung

4. Oktober 2021 durch
CE-Kennzeichung
Henrik Beduhn
Wer eine Maschine in der EU in Verkehr bringen möchte, muss diese mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Die CE-Kennzeichnung markiert unter anderem Maschinen, die den Anforderungen der EU entsprechen. Der Inverkehrbringer erklärt zusätzlich, durch eine EG-Konformitätserklärung, dass seine Maschine den gültigen Richtlinien entspricht. Um dies verantworten zu können, müssen vorher folgende Punkte beachtet werden:  

Wie funktioniert die EG-Konformitätserklärung?

  • Prüfung anzuwendender Richtlinien
  • Prüfung der Richtlinien zur Erfüllung der Vorgaben
  • Prüfung, ob weitere nationale Anforderungen zu erfüllen sind
  • Durchführung einer Normenrecherche
  • Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Durchführung und Dokumentation entsprechender Prüfungen
  • Erstellung technischer Unterlagen (Betriebsanleitung, Schaltpläne, Übersichtszeichnungen, etc.)
  • Erstellung der Konformitätserklärung
  • Anbringen des Typenschildes und CE-Zeichens
  • Marktbeobachtung (passieren Unfälle mit eigenem oder ähnlichem Produkt?)
  Wenn alle Vorgaben eingehalten wurden, erfüllt das Produkt die Anforderungen der relevanten CE-Richtlinien und darf unter diesem Aspekt in Verkehr gebracht werden. Detaillierter:  Link  

Welche Unterlagen müssen nach Maschinenrichtlinie erstellt werden?

Vollständige Maschine unvollständige Maschine
Betriebsanleitung Montageanleitung
EG-Konformitätserklärung Einbauerklärung
Übersichtszeichnungen, Schaltpläne, etc. Übersichtszeichnungen, Schaltpläne, etc.
Vollständige Detailzeichnung der Maschine + ggf. Berechnungen, Versuchsergebnisse, Bescheinigungen, etc. Vollständige Detailzeichnung der Maschine + ggf. Berechnungen, Versuchsergebnisse, Bescheinigungen, etc.
Unterlagen bzgl. Risikobeurteilung Unterlagen bzgl. Risikobeurteilung
   

Was muss der Hersteller an den Betreiber ausliefern?

Vollständige Maschine unvollständige Maschine
Betriebsanleitung in zulässiger Amtssprache des Landes Montageanleitung in zulässiger Amtssprache des Landes
Jegliche Form von Plänen für die sichere Durchführung von Arbeiten an und in der Maschine Jegliche Form von Plänen für die sichere Durchführung von Arbeiten an und in der Maschine
Pläne/Informationen zur Sicherheitstechnik, um Sicherheitsfunktionen klar verstehen zu können Pläne/Informationen zur Sicherheitstechnik um Sicherheitsfunktionen klar verstehen zu können
CE-Kennzeichung
Henrik Beduhn 4. Oktober 2021
Diesen Beitrag teilen
Stichwörter
Archiv